AGB

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Bei Stoncom arbeiten wir transparent, fair und rechtssicher. Hier finden Sie alle wichtigen rechtlichen Informationen zu unserem Unternehmen, unseren Geschäftsbedingungen und dem Umgang mit Ihren Daten. Klar formuliert und DSGVO-konform.

Stand: Januar 2026

§ 1 – GELTUNGSBEREICH UND VERTRAGSSCHLUSS

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Stoncom Group, Inhaber Granit Haziraj, Dresdner Str. 11, 75417 Mühlacker (nachfolgend „Auftragnehmer" oder „Stoncom") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber" oder „Kunde").

Die AGB gelten sowohl für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (B2C) als auch für Geschäfte mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (B2B).

1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn Stoncom in Kenntnis entgegenstehender AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.

1.3 Vertragsschluss

Ein Vertragsverhältnis kommt zustande durch:

  • Annahme eines schriftlichen oder elektronischen Angebots von Stoncom durch den Auftraggeber,

  • Annahme einer Bestellung oder Anfrage des Auftraggebers durch Stoncom mittels Auftragsbestätigung oder durch konkludentes Verhalten (z. B. Beginn der Leistungserbringung),

  • mündliche Vereinbarungen, die schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden.

Alle Angebote von Stoncom sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.

§ 2 – LEISTUNGSUMFANG UND LEISTUNGSERBRINGUNG

2.1 Leistungsgegenstand

Stoncom erbringt IT-Dienstleistungen und technische Services, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • IT-Beratung und Consulting

  • IT-Infrastruktur: Planung, Installation, Konfiguration, Wartung

  • Hardware-Beschaffung, -Verkauf und -Installation

  • Software-Beratung, -Lizenzierung und -Integration

  • Web-Development und digitale Lösungen

  • Smart Home Planung, Installation und Einrichtung (ohne elektrische Installationsarbeiten)

  • IT-Support, Wartung und technischer Service

  • Netzwerk- und Cloud-Lösungen

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der individuellen Vereinbarung.

2.2 Leistungserbringung

Stoncom erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach dem aktuellen Stand der Technik. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich zu den üblichen Geschäftszeiten, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Stoncom ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten Dritter (Subunternehmer, Partner, Hersteller, Distributoren, Elektriker, etc.) zu bedienen. Dies entbindet Stoncom nicht von der Verantwortung für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung, soweit gesetzlich vorgeschrieben.

2.3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Stoncom alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere:

  • Zugang zu Räumlichkeiten, Systemen, Netzwerken und IT-Infrastrukturen

  • Vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu bestehenden Systemen, Hardware, Software und Netzwerken

  • Bereitstellung von Passwörtern, Zugangsdaten und Admin-Rechten

  • Zeitnahe Freigabe von Zwischenergebnissen und Konzepten

  • Bereitstellung erforderlicher Voraussetzungen (z. B. Stromversorgung, Internetanbindung, physische Installationsbedingungen)

Verzögerungen, Mehrkosten oder Mängel, die auf unvollständige, fehlerhafte oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Stoncom ist berechtigt, in solchen Fällen die Leistungserbringung zu unterbrechen und Mehraufwand gesondert zu berechnen.

2.4 Termine und Fristen

Alle von Stoncom genannten Termine und Fristen (z. B. „Wir antworten innerhalb von 24 Stunden", „Projektstart innerhalb von 48 Stunden") sind unverbindliche Schätzungen und stellen keine Garantien oder vertraglichen Zusagen dar. Sie sind stets abhängig von der aktuellen Auslastung, der Verfügbarkeit von Hardware/Software, der Mitwirkung des Auftraggebers sowie externen Faktoren (z. B. Lieferverzögerungen, Verfügbarkeit von Subunternehmern).

Verbindliche Termine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe, Ausfall von Subunternehmern oder mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers führen nicht zu Schadensersatzansprüchen gegen Stoncom, sofern Stoncom kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

§ 3 – PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND ANZAHLUNGEN

3.1 Preise

Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro (EUR) und sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Preise für Hardware, Software und Drittleistungen können sich bis zur endgültigen Auftragsbestätigung ändern, insbesondere bei Währungsschwankungen, Preisänderungen der Hersteller oder Lieferanten.

Stoncom behält sich vor, Preise anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss Kostenfaktoren (z. B. Materialkosten, Lizenzkosten, Personalkosten) erheblich ändern. Der Auftraggeber wird hierüber rechtzeitig informiert.

3.2 Anzahlungen

Je nach Projektumfang kann Stoncom eine Anzahlung zwischen 0 % und 25 % des Auftragswertes verlangen. Die Höhe der Anzahlung wird im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt.

Die Anzahlung ist vor Beginn der Leistungserbringung fällig. Stoncom ist nicht verpflichtet, mit der Leistung zu beginnen, bevor die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist.

3.3 Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Stoncom ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (bei Unternehmern: 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz) zu berechnen.

Bei Zahlungsverzug ist Stoncom berechtigt, die weitere Leistungserbringung auszusetzen, bis die ausstehenden Beträge vollständig beglichen sind.

3.4 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Stoncom anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 – ABNAHME UND MÄNGELRÜGE

4.1 Abnahme

Nach Fertigstellung der Leistung ist der Auftraggeber verpflichtet, die erbrachte Leistung unverzüglich zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme kann ausdrücklich (schriftlich, per E-Mail oder mündlich) oder stillschweigend erfolgen.

Eine stillschweigende Abnahme gilt als erfolgt, wenn:

  • der Auftraggeber die Leistung in Betrieb nimmt oder produktiv nutzt,

  • der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung keine Mängel schriftlich rügt.

4.2 Mängelrüge

Erkennbare Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich gegenüber Stoncom zu rügen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als mängelfrei abgenommen.

Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.

Mängelrügen müssen die genaue Beschreibung des Mangels, den Zeitpunkt des Auftretens und – soweit möglich – eine Fehlerbeschreibung enthalten.

§ 5 – GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

5.1 Gewährleistung

Für die erbrachten Leistungen und gelieferten Produkte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

Gewährleistung bei Hardware:

  • Stoncom übernimmt keine eigene Garantie für Hardware-Produkte.

  • Es gelten ausschließlich die Herstellergarantien.

  • Gewährleistungsansprüche sind direkt beim Hersteller oder über Stoncom als Vermittler geltend zu machen.

Gewährleistung bei Dienstleistungen:

  • Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.

  • Gewährleistungsansprüche bestehen nur, soweit der Mangel durch Stoncom verursacht wurde.

Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen: Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn:

  • der Mangel auf unsachgemäße Bedienung, Wartung oder Installation durch den Auftraggeber oder Dritte zurückzuführen ist,

  • der Mangel durch Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter ohne Zustimmung von Stoncom entstanden ist,

  • der Mangel durch äußere Einflüsse (z. B. Blitzschlag, Überspannung, Wasser, Feuer, unsachgemäße Lagerung) verursacht wurde,

  • der Mangel auf fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Auftraggebers zurückzuführen ist,

  • der Mangel durch Systeme, Software oder Hardware verursacht wurde, die nicht durch Stoncom geliefert oder konfiguriert wurden,

  • elektrische Installationen durch den Kunden selbst oder durch Dritte (z. B. Elektriker) durchgeführt wurden und der Mangel hierauf zurückzuführen ist.

5.2 Nacherfüllung

Im Falle eines Mangels hat Stoncom das Recht zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach eigener Wahl. Der Auftraggeber hat Stoncom eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu setzen.

Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl den Vertragspreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Bei nur unerheblichen Mängeln besteht kein Rücktrittsrecht.

5.3 Haftung für Schäden

Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit: Stoncom haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Stoncom, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

Haftung bei leichter Fahrlässigkeit: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Stoncom nur:

  • bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,

  • bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Haftungshöchstbetrag: Die Haftung von Stoncom ist – soweit gesetzlich zulässig – auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes (Netto-Auftragssumme) begrenzt.

Haftungsausschluss: Stoncom haftet nicht für:

  • Datenverluste, soweit diese durch regelmäßige Datensicherungen durch den Auftraggeber hätten vermieden werden können,

  • Schäden durch Fehlverhalten, unsachgemäße Bedienung oder fahrlässigen Umgang des Auftraggebers oder Dritter,

  • Schäden durch höhere Gewalt, Naturereignisse, Stromausfälle, Cyberangriffe oder andere außerhalb des Einflussbereichs von Stoncom liegende Ereignisse,

  • mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Produktionsausfälle,

  • Schäden durch Software, Hardware oder Systeme von Drittanbietern, die nicht von Stoncom installiert, konfiguriert oder gewartet wurden,

  • Fehlfunktionen, die durch Updates, Patches oder Änderungen durch Hersteller, Drittanbieter oder den Auftraggeber verursacht wurden,

  • Schäden durch elektrische Installationen, die durch den Kunden selbst oder durch beauftragte Elektriker durchgeführt wurden.

5.4 Haftung für Subunternehmer und Partner

Stoncom arbeitet mit Subunternehmern, Partnern, Elektrikern, Herstellern und Distributoren zusammen. Für deren Leistungen haftet Stoncom nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

Sofern ein Subunternehmer (z. B. Elektriker) direkt vom Auftraggeber beauftragt wird oder auf dessen Wunsch eingesetzt wird, übernimmt der Auftraggeber die Haftung für dessen Leistungen. Stoncom vermittelt in solchen Fällen lediglich den Kontakt und übernimmt keine Haftung für die Qualität der Arbeiten.

Elektrische Installationen: Stoncom führt keine elektrischen Installationsarbeiten durch. Diese werden entweder vom Kunden selbst oder von einem durch Stoncom vermittelten oder vom Kunden beauftragten Elektro-Partner durchgeführt. Die Haftung für elektrische Installationen liegt beim ausführenden Elektriker oder – bei Eigenleistung – beim Kunden selbst. Stoncom übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch fehlerhafte elektrische Installationen entstehen.

5.5 Verjährung

Ansprüche des Auftraggebers aus Gewährleistung und Schadensersatz verjähren – soweit gesetzlich zulässig – nach 12 Monaten ab Abnahme der Leistung. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 6 – EIGENTUMSVORBEHALT

Alle gelieferten Produkte (Hardware, Software, Materialien) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Stoncom.

Bei Zahlungsverzug oder bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist Stoncom berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Produkte zurückzufordern. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Produkte in diesem Fall herauszugeben.

§ 7 – DATENSCHUTZ UND VERTRAULICHKEIT

7.1 Datenschutz

Stoncom verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Nähere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung unter: https://www.stoncom.com/datenschutz

7.2 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen (z. B. Geschäftsgeheimnisse, technische Daten, Passwörter, Zugangsdaten) vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen.

Diese Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

§ 8 – URHEBERRECHTE UND NUTZUNGSRECHTE

8.1 Urheberrechte

Alle von Stoncom erstellten Werke (z. B. Konzepte, Designs, Websites, Software, Dokumentationen) unterliegen dem Urheberrecht. Stoncom behält sich alle Rechte vor, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

8.2 Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den vertraglich vereinbarten Leistungen. Eine Weitergabe, Vermietung oder sonstige Verwertung ist ohne schriftliche Zustimmung von Stoncom nicht gestattet.

8.3 Drittrechte

Stoncom stellt sicher, dass die erbrachten Leistungen keine Rechte Dritter verletzen, soweit dies im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung und der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen möglich ist.

Sollte ein Dritter Rechte an den erbrachten Leistungen geltend machen, wird der Auftraggeber Stoncom unverzüglich informieren.

§ 9 – KÜNDIGUNG UND STORNIERUNG

9.1 Ordentliche Kündigung

Laufende Verträge (z. B. Wartungsverträge, Support-Verträge) können von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

9.2 Außerordentliche Kündigung

Beide Parteien sind zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 30 Tagen,

  • erheblicher Verletzung vertraglicher Pflichten,

  • Insolvenz oder drohender Zahlungsunfähigkeit einer Partei.

9.3 Stornierung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber kann einen erteilten Auftrag jederzeit vor Beginn der Leistungserbringung kostenfrei stornieren.

Nach Beginn der Leistungserbringung kann der Auftraggeber den Auftrag nur gegen Zahlung der bereits erbrachten Leistungen sowie einer Aufwandsentschädigung für angefangene Arbeiten stornieren.

Bestellte Hardware, Software oder Materialien, die bereits bestellt oder beschafft wurden, sind vom Auftraggeber vollständig zu bezahlen, sofern eine Rückgabe beim Hersteller oder Lieferanten nicht möglich ist.

§ 10 – HÖHERE GEWALT

Stoncom ist von der Leistungspflicht befreit, soweit und solange die Leistungserbringung durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von Stoncom liegende Ereignisse unmöglich oder unzumutbar wird.

Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere:

  • Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Erdbeben

  • Kriege, Unruhen, Streiks, Aussperrungen

  • Behördliche Anordnungen, Epidemien, Pandemien

  • Ausfall von Lieferanten, Herstellern oder Subunternehmern

  • Ausfall von IT-Systemen, Strom- oder Internetversorgung

Stoncom wird den Auftraggeber unverzüglich über das Vorliegen eines solchen Ereignisses informieren.

§ 11 – SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1 Änderungen der AGB

Stoncom behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden dem Auftraggeber spätestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen.

11.2 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie sämtliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst. E-Mails genügen der Schriftform.

11.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

11.4 Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Stoncom und dem Auftraggeber gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

11.5 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Mühlacker oder der Sitz von Stoncom.

Bei Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

Ende der AGB

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